Pensionskasse Tamedia
Gremien
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Ihm obliegt die Kontrolle der ordnungsgemässen Geschäftsführung der Pensionskasse. Die Mitglieder sind für eine Amtsdauer von drei Jahren (2018 bis 2020) gewählt.
Arbeitnehmervertreter
- Thomas Hengartner, Redaktor Finanz und Wirtschaft
- Janine Hosp, Redaktorin Stadt Zürich Tages-Anzeiger
- Konrad Oetiker, Leiter Unternehmensfinanzen und Internes Kontrollsystem Tamedia (Vizepräsident)
- Stefan Schnyder, Ressortleiter Stadt Bern, Berner Zeitung
- Emmanuel Marendaz, Leiter technisches Büro Druckzentrum Lausanne
Arbeitgebervertreter
- Andreas Schaffner, Leiter Verlagsdienstleistungen
- Dr. Sandro Macciacchini, Leiter Finanzen Tamedia (Präsident)
- Peter Mantsch, Leiter Personal-Management Tamedia
- Serge Reymond, Leiter Tamedia Publications romandes und Medien Deutschschweiz
- Daniel Manser, Leiter Finanz- und Rechnungswesen
Rentnervertreter mit Anhörungsrecht
- Ernst Brupbacher
Anlagekommission
Die Anlagekommission ist für die Umsetzung der Anlagestrategie zuständig. Die Mitglieder der Anlagekommission werden vom Stiftungsrat gewählt.
Mitglieder der Anlagekommission
- Thomas Hengartner, Redaktor Finanz und Wirtschaft
- Dr. Sandro Macciacchini, Leiter Finanzen Tamedia
- Konrad Oetiker, Leiter Unternehmensfinanzen und Internes Kontrollsystem Tamedia
- Stefan Schnyder, Ressortleiter Wirtschaft Berner Zeitung
Revisionsstelle
KPMG AG, Zürich
Experte für die berufliche Vorsorge
Kate Kristovic, eidgenössisch diplomierte Pensionsversicherungsexpertin, LCP Libera AG, Zürich
Aufsichtsbehörde
Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich, Zürich
Kennzahlen im Überblick
Kapitalanlagen und Performance
Reglemente / Berichte / Formulare
Reglemente / Formulare
Kurzreglement der Pensionskasse der Tamedia AG Vorsorgeplan «Perspective», gültig ab 1. Januar 2019
Kurzreglement der Pensionskasse der Tamedia AG Vorsorgeplan «TAM», gültig ab 1. Januar 2019
Kurzreglement der Pensionskasse der Tamedia AG Vorsorgeplan «FPE» gültig ab 1. Januar 2019
Kurzreglement der Pensionskasse der Tamedia AG Vorsorgeplan «BVGplus1», gültig ab 1. Januar 2019
Kurzreglement der Pensionskasse der Tamedia AG Vorsorgeplan «BVGplus2», gültig ab 1. Januar 2019
Massgebende Beträge für das Jahr 2015
Formular Anmeldung Lebenspartner/in
Vorsorgereglement vom 1. Januar 2019
Anlagereglement vom 24. Oktober 2014
Organisationsreglement vom 17. September 2019
Reglement zur Festlegung von Zinssatz und Rückstellungen vom 12. Dezember 2017
Reglement zur Ausübung der Aktionärsrechte vom 24. Oktober 2014
Wahlreglement gültig ab 12. Dezember 2017
Stiftungsurkunde vom 20. März 2018
Informationsbroschüre für den Stiftungsrat
Berichte
Kurzbericht Geschäftsjahr 2018
Kurzbericht Geschäftsjahr 2017
Kurzbericht Geschäftsjahr 2016
Kurzbericht Geschäftsjahr 2015
Kurzbericht Geschäftsjahr 2014
Kurzbericht Geschäftsjahr 2013
Kurzbericht Geschäftsjahr 2012
Kurzbericht Geschäftsjahr 2011
Kurzbericht Geschäftsjahr 2010
Kurzbericht Geschäftsjahr 2009
Aktienstimmrecht
Die Pensionskasse der Tamedia AG nimmt bei den Generalversammlungen von Schweizer Unternehmen, von denen sie Aktien hält, aktiv ihr Stimmrecht wahr.
Allgemeine Informationen
Vorsorgeleistungen
Pensionierung
Ab Vollendung des 58. Altersjahres können Versicherte auf Wunsch in Pension gehen. Ebenso sind Teilpensionierungen mit einer entsprechenden Reduktion des Beschäftigungsgrades möglich.
Die Auswirkungen auf das jährlich ausbezahlte Kapital können mit dem Pensionskassenrechner berechnet werden.
Bei einem Stellenwechsel vor dem Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters kann auch die Ausrichtung einer Freizügigkeitsleistung beantragt werden. Die Freizügigkeitsleistung wird an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.
Invalidität
Ab 40 Prozent Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen entsteht im Regelfall ein Anspruch auf Invalidenleistungen der Pensionskasse.
Je nach Fall werden folgende Renten ausbezahlt:
- Invalidenrente
- Invaliden-Kinderrente
Todesfall
Im Todesfall eines aktiven Versicherten oder Rentners werden für die Hinterbliebenen folgende Vorsorgeleistungen der Pensionskasse fällig:
- Ehegatten- oder Lebenspartnerrente
- Todesfallkapital
- Waisenrente
Einkauf
Jeder Versicherte kann durch persönliche Einkäufe sein Alterssparkapital und damit die Leistungen im Alter erhöhen. Zudem wird durch die Einkäufe in die Pensionskasse das steuerpflichtige Einkommen reduziert, was sich günstig auf die Steuerbelastung auswirkt. Bei jedem Einkauf erhält der Versicherte von der Pensionskasse eine Bestätigung, die der Steuererklärung beizulegen ist. Die Höhe der möglichen Einkaufssumme ist limitiert. Der entsprechende Betrag ist auf dem Vorsorgeausweis aufgeführt.
Wohneigentum
Das Sparkapital aus der Pensionskasse kann für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden. Die Pensionskasse der Tamedia AG bietet zwei Möglichkeiten:
- Vorbezug des Kapitals
- Verpfändung des Kapitals
Weitere Informationen
Informationsblatt zum Erwerb von Wohneigentum
Scheidung
Im Scheidungsfall wird der Teil der Freizügigkeitsleistung aufgeteilt, der während der Ehe erworben wurde.
Jeder der Partner erhält somit jeweils die Hälfte des berechneten Kapitals des anderen Partners.
Vor der Scheidung verlangt das Gericht eine Berechnung der während der Ehe erworbenen Freizügigkeitsleistung. Diese wird auf Antrag von der Pensionskasse ausgestellt. Für die Berechnung wird das Datum der Eheschliessung und der voraussichtlichen Zeitpunkt der Scheidung benötigt. Im Anschluss wird im Regelfall die Durchführbarkeit der Teilung zu Handen des Gerichts bestätigt.
Das Gericht setzt im Scheidungsurteil die Höhe des zu überweisenden Betrages fest und teilt diesen zusammen mit den notwendigen Zahlungsinformationen der Pensionskasse mit. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, nimmt die Pensionskasse die Überweisung an den geschiedenen Ehepartner des Versicherten vor oder bestätigt den Zahlungseingang.
Im Falle einer Scheidung nach Pensionierung oder Invalidität wird die Entschädigungsfrage direkt vom Richter geklärt. Die Pensionskasse ist dabei nicht involviert.
Austritt
Wird das Arbeitsverhältnis mit einer an die Pensionskasse der Tamedia AG angeschlossenen Arbeitgeberin aufgelöst, endet in der Regel auch die Mitgliedschaft in der Pensionskasse. Die Freizügigkeitsleistung wird an die Pensionskasse der neuen Arbeitgeberin oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.