Offenes Rennen bei Autobahnausbau und Efas – knappe Nein-Mehrheiten bei den Mietvorlagen

Rund zwei Wochen vor den Abstimmungen vom 24. November 2024 zeichnet sich beim Autobahnausbau ein knappes Rennen ab (49 Prozent Ja zu 48 Prozent Nein). Zur ersten Mietvorlage (Untermiete) sagen 46 Prozent und zur zweiten Mietvorlage (Eigenbedarf) 41 Prozent Ja. Bei der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung stationärer und ambulanter Leistungen (Efas) ist der Ausgang offen.

Zürich, 13. November 2024 – 20 Minuten und Tamedia haben auf ihren Newsportalen die zweite Welle der titelübergreifenden Umfrage im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmungen vom 24. November 2024 durchgeführt. 11’916 Personen aus der ganzen Schweiz haben am 6. und 7. November online an der Umfrage teilgenommen. Der  Fehlerbereich liegt bei 1,6 Prozentpunkten.

Nein-Lager bei Autobahnausbau legt zu

Der Ausgang beim Autobahnausbau ist zum aktuellen Zeitpunkt noch offen. 49 Prozent sagen Ja, 48 Prozent Nein, 3 Prozent sind unentschieden. Der Autobahnausbau wird von der Anhängerschaft der FDP, der SVP sowie der Mitte deutlich unterstützt. Die GPS-Basis wie auch die Wählenden der SP und GLP sprechen sich gegen die Vorlage aus. Unterschiede in der Stimmabsicht zeigen sich beim Geschlecht sowie dem Siedlungstyp. Männer unterstützen das Anliegen stärker als Frauen und der Ja-Anteil bei Personen, die in der Stadt wohnen, ist mit 41 Prozent tiefer als bei jenen, die auf dem Land wohnen (54 Prozent Ja). 

Die Befürwortenden überzeugt insbesondere ein Argument: Der Ausbau sorge dafür, dass es zu weniger Staus und damit auch zu einer Entlastung der Städte und Dörfer vor Ausweichverkehr komme. Für die Gegnerschaft der Vorlage überzeugt vor allem, dass mehr Strassen mehr Verkehr bedeuten. Staus nehmen bei einem Ausbau nur kurzfristig ab, wie die Erfahrung und die Verkehrsforschung zeigen.

Knappe Mehrheit gegen die Vorlage zur Untermiete

Die Änderung des Mietrechts zur Untermiete kommt auf 46 Prozent Ja-Stimmen (bei 51 Prozent Nein und 3 Prozent Unentschiedenen). Die Vorlage wird von der Anhängerschaft der FDP, der Mitte und der SVP unterstützt. Die Grünen, die SP sowie die GLP sprechen sich dagegen aus. Unterschiede in der Stimmabsicht zeigen sich auch nach Siedlungstyp: Der Ja-Anteil bei Personen, die in der Stadt wohnen, ist mit 37 Prozent tiefer als bei jenen, die auf dem Land wohnhaft sind (54 Prozent Ja).

Die Befürwortenden überzeugen drei Argumente: Die Gesetzesänderung verhindere einerseits, dass eine Mieterin oder ein Mieter eine Wohnung zum Beispiel auf Vermietungsplattformen zu einem überhöhten Preis untervermiete. Zum anderen schaffen die neuen Bestimmungen Transparenz und Rechtssicherheit, was sowohl Vermieterinnen und Vermietern als auch den Untermietenden zugutekomme. Des Weiteren sind die Befürwortenden der Meinung, dass für ehrliche Mietparteien keine Nachteile entstehen, da die Untervermietung während einer vorübergehenden Abwesenheit weiter möglich sei. Für die Gegnerschaft der Vorlage sind zwei Argumente entscheidend: Die Vorlage sei überflüssig, da das Gesetz heute schon die Bekämpfung von Missbräuchen ermögliche. So seien zum Beispiel zu hohe Mieten für die Untervermietung bereits verboten. Auch der Kündigungsschutz werde aufgeweicht, da Vermietende künftig aufgrund einer missbräuchlichen Untermiete eine Kündigung mit einer Frist von nur 30 Tagen aussprechen können.

Erleichterung der Eigenbedarfskündigung mit schwerem Stand

Die zweite Mietrechtsvorlage, die Änderung des Mietrechts zur Kündigung wegen Eigenbedarfs, wird aktuell von 41 Prozent der Stimmenden unterstützt (bei 56 Prozent Nein und 3 Prozent Unentschiedenen). Es zeigt sich ein ähnliches Muster wie bei der Änderung des Mietrechts bezüglich Untermiete: GPS, GLP und SP-Basis sprechen sich gegen die Vorlage, die SVP und FDP-Basis für die Vorlage aus. Das Bild bei Sympathisantinnen und Sympathisanten der Mitte ist noch unklar.

Die Befürwortenden überzeugt insbesondere das Argument, dass die Eigentumsfreiheit gestärkt werde, da Eigenbedarfs-Kündigungen mit der Gesetzesänderungen besser durchgesetzt werden könnten. Die Gegnerschaft meint dagegen, dass die Vorlage Kündigungen unter dem Vorwand des Eigenbedarfs begünstige, um Mieter und Mieterinnen loszuwerden und Wohnungen nachher teurer neu zu vermieten.

Offenes Rennen bei der Efas

Als letzte Vorlage kommt die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären
Leistungen (Efas) vor das Stimmvolk. Gemäss der zweiten Umfragewelle sprechen sich 46 Prozent für und 44 Prozent gegen die Vorlage aus. Im Vergleich zur ersten Umfragewelle konnte das Ja-Lager stärker zulegen als das Nein-Lager. Dennoch ist der Ausgang aufgrund der Unentschiedenen (10 Prozent) noch offen. 

Für die Befürwortenden überwiegt das Argument, dass der Anteil der ambulanten Behandlungen in der Schweiz viel tiefer als anderswo sei, obwohl ambulante Behandlungen günstiger seien. Schuld daran seien die heutigen Fehlanreize, weil die Kantone heute nur stationäre Behandlungen mitfinanzieren. Durch das Korrigieren dieser Fehlanreize liessen sich Kosten sparen. Für die Gegnerschaft der Vorlage überwiegt das Argument, dass die Prämien und Kostenbeteiligungen mit Efas noch stärker zu steigen drohen, weil viele Kosten weg von den Kantonen hin zu den Prämienzahlenden verschoben werden.
 

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