Pensionskasse Tamedia

Die Pensionskasse der Tamedia AG betreibt als Vorsorgeeinrichtung die obligatorische und überobligatorische berufliche Vorsorge für die Mitarbeitenden der Tamedia AG, ihrer Tochtergesellschaften sowie der ihr nahestehenden Betriebe. Bei der Pensionskasse der Tamedia AG handelt es sich um eine Duoprimatkasse. Das heisst, die Altersleistungen werden aufgrund der geleisteten Beiträge berechnet, die Risikoleistungen bei Invalidität und Tod in Prozenten des versicherten Lohnes.

Die Personalvorsorgeeinrichtung von Tamedia Publications romandes, Fondation de prévoyance Edipresse, wurde per 1. Januar 2014 in die Pensionskasse der Tamedia AG integriert.

Gremien

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Ihm obliegt die Kontrolle der ordnungsgemässen Geschäftsführung der Pensionskasse. Die Mitglieder sind für eine Amtsdauer von drei Jahren (2018 bis 2020) gewählt. 

Arbeitnehmervertreter

  • Thomas Hengartner, Redaktor Finanz und Wirtschaft
  • Janine Hosp, Redaktorin Stadt Zürich Tages-Anzeiger 
  • Konrad Oetiker, Leiter Unternehmensfinanzen und Internes Kontrollsystem Tamedia (Vizepräsident)
  • Stefan Schnyder, Ressortleiter Stadt Bern, Berner Zeitung
  • Emmanuel Marendaz, Leiter technisches Büro Druckzentrum Lausanne

Arbeitgebervertreter

  • Andreas Schaffner, Leiter Verlagsdienstleistungen
  • Dr. Sandro Macciacchini, Leiter Finanzen Tamedia (Präsident)
  • Peter Mantsch, Leiter Personal-Management Tamedia
  • Serge Reymond, Leiter Tamedia Publications romandes und Medien Deutschschweiz
  • Daniel Manser, Leiter Finanz- und Rechnungswesen 

Rentnervertreter mit Anhörungsrecht

  • Ernst Brupbacher

Anlagekommission

Die Anlagekommission ist für die Umsetzung der Anlagestrategie zuständig. Die Mitglieder der Anlagekommission werden vom Stiftungsrat gewählt.

Mitglieder der Anlagekommission

  • Thomas Hengartner, Redaktor Finanz und Wirtschaft
  • Dr. Sandro Macciacchini, Leiter Finanzen Tamedia
  • Konrad Oetiker, Leiter Unternehmensfinanzen und Internes Kontrollsystem Tamedia
  • Stefan Schnyder, Ressortleiter Wirtschaft Berner Zeitung

Revisionsstelle

KPMG AG, Zürich

Experte für die berufliche Vorsorge

Kate Kristovic, eidgenössisch diplomierte Pensionsversicherungsexpertin, LCP Libera AG, Zürich

Aufsichtsbehörde

Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich, Zürich

Kennzahlen im Überblick

Reglemente / Berichte / Formulare

Reglemente / Formulare

 

Kurzreglement der Pensionskasse der Tamedia AG Vorsorgeplan «Perspective», gültig ab 1. Januar 2019

Kurzreglement der Pensionskasse der Tamedia AG Vorsorgeplan «Perspective Ricardo», gültig ab 1. Januar 2019

Kurzreglement der Pensionskasse der Tamedia AG Vorsorgeplan «Perspective Ricardo» 'car for you', gültig ab 1. Januar 2019

Kurzreglement der Pensionskasse der Tamedia AG Vorsorgeplan «TAM», gültig ab 1. Januar 2019

Kurzreglement der Pensionskasse der Tamedia AG Vorsorgeplan «FPE» gültig ab 1. Januar 2019

Kurzreglement der Pensionskasse der Tamedia AG Vorsorgeplan «BVGplus1», gültig ab 1. Januar 2019

Kurzreglement der Pensionskasse der Tamedia AG Vorsorgeplan «BVGplus2», gültig ab 1. Januar 2019

Factsheet Einkauf

Massgebende Beträge für das Jahr 2015

Formular Anmeldung Lebenspartner/in

Vorsorgereglement vom 1. Januar 2019

Anlagereglement vom 24. Oktober 2014

Organisationsreglement vom 17. September 2019

Reglement zur Festlegung von Zinssatz und Rückstellungen vom 12. Dezember 2017

Reglement zur Ausübung der Aktionärsrechte vom 24. Oktober 2014

Wahlreglement gültig ab 12. Dezember 2017

Stiftungsurkunde vom 20. März 2018

Informationsbroschüre für den Stiftungsrat

Berichte

Kurzbericht Geschäftsjahr 2018

Kurzbericht Geschäftsjahr 2017

Kurzbericht Geschäftsjahr 2016

Kurzbericht Geschäftsjahr 2015

Kurzbericht Geschäftsjahr 2014

Kurzbericht Geschäftsjahr 2013

Kurzbericht Geschäftsjahr 2012

Kurzbericht Geschäftsjahr 2011

Kurzbericht Geschäftsjahr 2010

Kurzbericht Geschäftsjahr 2009

Kurzbericht Geschäftsjahr 2008

Kurzbericht Geschäftsjahr 2007

Aktienstimmrecht

Allgemeine Informationen

Vorsorgeleistungen

Pensionierung
Ab Vollendung des 58. Altersjahres können Versicherte auf Wunsch in Pension gehen. Ebenso sind Teilpensionierungen mit einer entsprechenden Reduktion des Beschäftigungsgrades möglich.

Die Auswirkungen auf das jährlich ausbezahlte Kapital können mit dem Pensionskassenrechner berechnet werden.

Bei einem Stellenwechsel vor dem Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters kann auch die Ausrichtung einer Freizügigkeitsleistung beantragt werden. Die Freizügigkeitsleistung wird an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.

Invalidität
Ab 40 Prozent Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen entsteht im Regelfall ein Anspruch auf Invalidenleistungen der Pensionskasse.

Je nach Fall werden folgende Renten ausbezahlt:

  • Invalidenrente
  • Invaliden-Kinderrente

Todesfall
Im Todesfall eines aktiven Versicherten oder Rentners werden für die Hinterbliebenen folgende Vorsorgeleistungen der Pensionskasse fällig:

  • Ehegatten- oder Lebenspartnerrente
  • Todesfallkapital
  • Waisenrente

Einkauf

Jeder Versicherte kann durch persönliche Einkäufe sein Alterssparkapital und damit die Leistungen im Alter erhöhen. Zudem wird durch die Einkäufe in die Pensionskasse das steuerpflichtige Einkommen reduziert, was sich günstig auf die Steuerbelastung auswirkt. Bei jedem Einkauf erhält der Versicherte von der Pensionskasse eine Bestätigung, die der Steuererklärung beizulegen ist. Die Höhe der möglichen Einkaufssumme ist limitiert. Der entsprechende Betrag ist auf dem Vorsorgeausweis aufgeführt.

Wohneigentum

Das Sparkapital aus der Pensionskasse kann für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden. Die Pensionskasse der Tamedia AG bietet zwei Möglichkeiten:

  • Vorbezug des Kapitals
  • Verpfändung des Kapitals

Weitere Informationen
Informationsblatt zum Erwerb von Wohneigentum 

Scheidung

Im Scheidungsfall wird der Teil der Freizügigkeitsleistung aufgeteilt, der während der Ehe erworben wurde.

Jeder der Partner erhält somit jeweils die Hälfte des berechneten Kapitals des anderen Partners.

Vor der Scheidung verlangt das Gericht eine Berechnung der während der Ehe erworbenen Freizügigkeitsleistung. Diese wird auf Antrag von der Pensionskasse ausgestellt. Für die Berechnung wird das Datum der Eheschliessung und der voraussichtlichen Zeitpunkt der Scheidung benötigt. Im Anschluss wird im Regelfall die Durchführbarkeit der Teilung zu Handen des Gerichts bestätigt.

Das Gericht setzt im Scheidungsurteil die Höhe des zu überweisenden Betrages fest und teilt diesen zusammen mit den notwendigen Zahlungsinformationen der Pensionskasse mit. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, nimmt die Pensionskasse die Überweisung an den geschiedenen Ehepartner des Versicherten vor oder bestätigt den Zahlungseingang.

Im Falle einer Scheidung nach Pensionierung oder Invalidität wird die Entschädigungsfrage direkt vom Richter geklärt. Die Pensionskasse ist dabei nicht involviert.

Austritt

Wird das Arbeitsverhältnis mit einer an die Pensionskasse der Tamedia AG angeschlossenen Arbeitgeberin aufgelöst, endet in der Regel auch die Mitgliedschaft in der Pensionskasse. Die Freizügigkeitsleistung wird an die Pensionskasse der neuen Arbeitgeberin oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.

 

Weitere Informationen

Reglement vom 1. Januar 2018