Pensionierung
Ab Vollendung des 58. Altersjahres können Versicherte auf Wunsch in Pension gehen. Ebenso sind Teilpensionierungen mit einer entsprechenden Reduktion des Beschäftigungsgrades möglich.
Die Auswirkungen auf das jährlich ausbezahlte Kapital können mit dem Pensionskassenrechner berechnet werden.
Bei einem Stellenwechsel vor dem Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters kann auch die Ausrichtung einer Freizügigkeitsleistung beantragt werden. Die Freizügigkeitsleistung wird an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.
Invalidität
Ab 40 Prozent Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen entsteht im Regelfall ein Anspruch auf Invalidenleistungen der Pensionskasse.
Je nach Fall werden folgende Renten ausbezahlt:
- Invalidenrente
- Invaliden-Kinderrente
Todesfall
Im Todesfall eines aktiven Versicherten oder Rentners werden für die Hinterbliebenen folgende Vorsorgeleistungen der Pensionskasse fällig:
- Ehegatten- oder Lebenspartnerrente
- Todesfallkapital
- Waisenrente
Weitere Informationen
Reglement der Pensionskasse gültig ab 1. Januar 2012