Wird das Arbeitsverhältnis mit einer an die Pensionskasse der Tamedia AG angeschlossenen Arbeitgeberin aufgelöst, endet in der Regel auch die Mitgliedschaft in der Pensionskasse. Die Freizügigkeitsleistung wird an die Pensionskasse der neuen Arbeitgeberin oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.
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Reglement vom 1. Januar 2012